Patienteninformatonen

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Informationen für Patienten und ihre Angehörigen

In der Bundesrepublik erleiden jährlich etwa 500.000 Personen durch Unfälle, Schlaganfälle, Hirntumore und andere Ursachen eine Schädigung des Gehirns.

Durch die sehr gut ausgebauten Notfall- und Intensivmedizin kann heute für viele Patienten das Überleben ermöglicht werden. Allerdings bedeutet dies nicht, daß nach der Akutbehandlung bzw. dem Krankenhausaufenthalt die betroffenen Patienten wieder problemlos ins Familien- oder Berufsleben integriert werden können. Viele Patienten bedürfen nach der medizinischen Behandlung einer umfangreichen und langwierigen Rehabilitation, da Hirnschädigungen fast immer Beeinträchtigungen in der Bewegungsfähigkeit, der Sprache, des Gedächtnisses, der Wahrnehmung und anderer wichtiger Funktionen verursachen. Eine Wiederaufnahme der beruflichen oder schulischen Tätigkeit ist aber nur dann möglich, wenn die alte Leistungsfähigkeit weitgehend wiederhergestellt ist.

Deshalb schließt sich nach dem Aufenthalt im Aktukrankenhaus bei hirngeschädigten Patienten fast immer ein stationärer Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik an. Hier absolvieren die Patienten umfangreiche Behandlungsprogramme: In der Krankengymnastik wird die Mobilität verbessert, in der Sprachtherapie die Kommunikationsfähigkeit wieder aufgebaut, in der Psychologie die Denkfähigkeit verbessert und adäquate Bewältigungsstrategien vermittelt und in der Ergotherapie werden alltagspraktische Fertigkeiten geübt.

Allerdings steht die eigentliche Bewährungsprobe, nämlich das selbständige Zurechfinden zu Hause und die Wiedereingliederung in den Beruf oder die Schule noch aus. Dieser Schritt ist für viele Patienten sehr schwierig und gelingt leider nicht immer reibungslos.

 

Hirnschädigungen und ihre Folgen

Eine Schädigung des Gehirns ist für die betroffenen Patienten und ihre Angehörigen in der Regel mit schwerwiegenden Folgen verbunden. Die Patienten erfahren häufig unangenehme und beängstigende körperliche Beeinträchtigungen, wie Lähmungen oder den Verlust sensibler Wahrnehmung. Sie müssen feststellen, dass vormals Selbstverständliches plötzlich zum Problem geworden ist. Aufmerksamkeit und Konzentration können gestört sein und leicht zu Verwirrung und Irritierbarkeit führen. Probleme im Gedächtnis und im planenden und problemlösenden Handeln können alltägliche Gewohnheiten wie den Gang zur Bäckerei nunmehr unmöglich machen. Beeinträchtigungen der Sprache oder des Sprechens erschweren den Kontakt zu den Mitmenschen, der für die Patienten gerade jetzt besonders wichtig ist. Häufig haben sie die Erfahrung einer traumatisierenden und lebensbedrohlichen Situation eines Verkehrsunfalls oder einer Krankheit gemacht. Aber auch für die Angehörigen kann sich die Lebenssituation dramatisch ändern: Plötzlich gilt ihre Sorge ausschließlich dem Partner, der Partnerin oder dem Kind. Sie müssen sich jetzt um alles kümmern, haben aber keinen Ansprechpartner mehr. Sie müssen erkennen, dass der Patient in vielen Bereichen behindert und evtl. sogar in seiner Persönlichkeit verändert ist.

 

Aus der Akutklinik entlassen - und dann?

Hirngeschädigte Patienten, die nach der Akutbehandlung im Krankenhaus noch Störungen und Behinderungen aufweisen, haben Anspruch auf Rehabilitation. Diese erfolgt in der Regel in speziellen Rehabilitationskliniken. Im Mittelpunkt der Behandlung steht dabei in der Anfangsphase die Verbesserung der Mobilität, die Therapie körperlicher Störungen sowie die Verbesserung von Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Sprache und anderer kognitiver Funktionen. Später treten Aspekte der Krankheitsverarbeitung, der Aufbau und das Einüben von Kompensationsstrategien, Umgestaltung der Umwelt, Hilfsmittelanpassung, die Erarbeitung einer neuen Lebensperspektiven und erste Belastungserprobungen in den Vordergrund. Der Patient soll seinen Alltag im familiären, sozialen und beruflichen Bereichen wieder selbständig und aktiv gestalten können.
Allerdings kann durch eine stationäre Behandlung in einer Rehabilitationsklinik dieses Ziel leider nur teilweise bzw. unvollständig realisiert werden. Viele Probleme treten erst nach der stationären Entlassung auf, wenn der Patient nach Hause kommt und mit konkreten Alltagsanforderungen, aber auch Erwartungen der Angehörigen/Familie konfrontiert wird.
Die ambulante neuropsychologische Behandlung hilft, die familiäre bzw. berufliche Wiedereingliederung so problemlos wie möglich zu gestalten. Eine ambulante Behandlung hat aber nicht nur den Vorteil, dass konkrete Alltagsprobleme in der Therapie aufgegriffen werden können, sondern kann auch dazu beitragen, dass stationäre Behandlungen überhaupt vermieden werden können.

 

Wer trägt die Kosten?

Krankenkassen und gewerbliche Berufsgenossenschaften bezahlen in der Regel auf Antrag eine neuropsychologische Behandlung, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorgelegt wird.

Diese Notwenigkeitsbescheinigung kann der vorbehandelnde Arzt in der Rehabilitationsklinik oder der behandelnde Neurologe ausstellen.

Anschließend muss die Zustimmung der Krankenkasse bzw. der Berufsgenossenschaft eingeholt werden. Bei einem positiven Votum werden die Behandlungskosten über eine Kostenerstattungsregelung getragen.

Liegen noch keine Vorbefunde aus Rehabilitationskliniken vor, kann mit den Kostenträgern vereinbart werden, dass die Kosten für eine vorausgehende neuropsychologische Diagnostik übernommen werden. In wenigen Untersuchungsterminen kann hierbei geklärt werden, ob eine neuropsychologische Therapie sinnvoll erscheint und ein Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten gestellt werden soll.

Gerne beraten wir Sie in einem Vorgespräch über die Voraussetzungen und Inhalte einer neuropsychologischen Behandlung. Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie auch im Informationsblatt der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP), Stand 1/2006 (PDF-Format).

 

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